
eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB, VereinsG)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Mitglieder des Spitzenverbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert.
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