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Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte

Öffentlich
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Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn in Ihrem Betrieb mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten befasst sind (§ 38 Bundesdatenschutzgesetz). Als „ständig befasst“ gelten nur solche Mitarbeiter, deren alltägliche Kerntätigkeit die Verarbeitung von Daten ist. Dies ist z. B. bei Mitarbeitern der Lohnbuchhaltung oder der Personalabteilung der Fall. Mitarbeiter, die lediglich die Daten zur Ausübung ihrer handwerklichen Tätigkeit benötigen, fallen grundsätzlich nicht unter diese Regelung.

Datenschutz ist Chefsache. Das bleibt es auch. Ein Datenschutzbeauftragter ist als Fachmann eine wichtige Unterstützung und rechtliche Absicherung im Datenschutzchaos. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss selbstverständlich einen den Anforderungen angemessenen Kenntnisstand haben. Er kann sowohl Firmen intern als auch von extern ernannt werden. Er . . .

  • klärt Sie zu Ihren Pflichten, Rechten und der Umsetzung der DSGVO auf.
  • nimmt eine beratende Funktion bezüglich der DSGVO und Datenschutz-Folgeabschätzungen ein.
  • überwacht die Durchführung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.
  • arbeitet mit den verantwortlichen Behörden zusammen.
  • dient als Ansprechpartner bei aufkommenden Fragen.
  • ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zum Thema Datenschutz.
  • kümmert sich unter Umständen um eine Zertifizierung über die Einhaltung der DSGVO.

Bei Verletzung des Datenschutzes muss der Datenschutzbeauftragte darauf achten, dass die zuständige Behörde innerhalb von 72 Stunden über die Verletzung informiert wird. Bei schwerwiegenden Folgen gilt diese Informationspflicht auch gegenüber Betroffenen.


Kennen Sie schon Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n?


Eine Auflistung des zuständigen Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes finden Sie hier: Bitte klicken Sie hier

Welche dieser Aspekte treffen für Ihr Unternehmen zu? Setzen Sie einen Haken bei jedem zutreffenden Aspekt.

Befassen sich mindestens 10 Mitarbeiter ständig mit der (automatisierten) Datenverarbeitung personenbezogener Daten?

Voll oder Teilzeit

Ausbildungsstand und Rolle im Unternehmen spielt keine Rolle

Verarbeiten Sie besonders sensible Daten?

Sie wollen ein automatisiertes Datenverarbeitungsverfahren verwenden und müssen dafür eine Vorabkontrolle durchführen?

Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder Forschung verwendet?

Besteht eine erhöhte Gefahr für die personenbezogenen Daten?




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