
Prävention Phishing
Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, sich vor Phishing-Attacken zu schützen:
E-Mails und Phishing
Besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit E-Mails.

Websiten und Phishing
Besondere Aufmerksamkeit bei Webseiten, …
- die auf der Login-Seite TAN-Codes abfragen.
- die kein Sicherheitszertifikat haben (Schloss in Statusleiste fehlt) oder Zertifikatwarnungen beim Browser hervorrufen.
- die keine https://- Verbindung gewährleisten.
- die in der Adresszeile zwar dem Original ähnlich sind, jedoch zusätzliche Zeichen enthalten (z. B. „–„ oder zusätzliche Punkte …).
Erste Hilfe bei Phishing
Normalerweise gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihren Daten um, aber dennoch kann es passieren, dass Sie auf einen Betrüger hereinfallen. Jetzt ist Eile geboten.

Wenn Sie auf einer gefälschten Onlinebanking-Seite Daten eingegeben haben, melden Sie sich bei Ihrer Bank und lassen das Konto sperren. Ändern Sie sofort Ihre PIN. Haben Sie eine TAN übermittelt, können Sie versuchen diese sofort zu "verbrauchen".
Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Wer sich unbefugt Zugang zu besonders gesicherten Daten verschafft, macht sich strafbar. Auch Phishing ist eine Straftat. Der Einsatz von gestohlenen Zugangsdaten ist als Computerbetrug strafbar.
Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Sie helfen der Polizei und Ihrer Bank, wenn Sie die schädliche E- Mail zur Verfügung stellen. Melden Sie den Vorfall möglichst auch einer Verbraucherzentrale. Diese haben ein wachsames Auge auf Phishing-Angriffe und können andere Internet-User warnen.
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