Sachsen-Anhalt: Digital Innovation – 9. Förderaufruf
Das Land Sachsen-Anhalt fördert investive Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, die in einer oder mehreren Betriebsstätten im Land durchgeführt werden. Der achte Förderaufruf vom 28. September 2026 ist beendet. Der neunte Förderaufruf startet am 16. November 2026 um 13:00 Uhr und endet, sobald 90 Anträge eingegangen sind.
Fördergegenstand und Zuschuss
Unterstützt werden unter anderem die Digitalisierung interner Abläufe und Services, von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen sowie Marketing und Vertrieb. Auch die Einrichtung und Verbesserung der IT-Sicherheit kann dazugehören.
- Förderquote: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Zuschuss: mindestens 3.000 Euro, höchstens 70.000 Euro.
- Förderfähige Gesamtkosten: 3.000 bis 200.000 Euro.
- Projektlaufzeit: höchstens 12 Monate.
- Für Beratungsleistungen sind höchstens 6.000 Euro zuwendungsfähig.
- Budget des neunten Förderaufrufs: bis zu 6,3 Millionen Euro.
Auswahl und Antrag
Der Förderaufruf verlangt mindestens 1,45 Punkte, entsprechend 50 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl. Bewertet werden unter anderem Innovationsgehalt, erwartete jährliche Nutzerzahlen, Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit. Die Auswahlkriterien enthalten Ausschlusskriterien. Der Antrag wird online mit einer Projektskizze zu Innovation, Nutzern, Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Nachhaltigkeit eingereicht. Die Förderentscheidung trifft die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Quellenstand: 9. Oktober 2026. Das genaue Ende der Antragsrunde ist nicht kalendarisch festgelegt; sie schließt bei 90 eingegangenen Anträgen.