Programm und Frist
Die gemeinsame Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte von BMWE und BMFTR fördert internationale Projekte für erneuerbaren Wasserstoff und Derivate außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Der dritte Förderaufruf ist offen; Projektskizzen sind bis 17. Dezember 2026 über easy-Online einzureichen. Das Verfahren ist zweistufig. Skizzen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden; für die zweite Stufe ist Deutsch erforderlich.
Modul 1 – Anlagen, Studien und Investitionen
Das BMWE fördert innovative Pilotanlagen in industriell relevanter Größe zur Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate. Anlagen für Methan, Ammoniak, Methanol und andere erneuerbare nicht-biologische Kraftstoffe können dazugehören. Speicher- und Transportinfrastruktur ist förderfähig, wenn sie zusammen mit einer Erzeugungsanlage errichtet wird. Auch Durchführbarkeitsstudien sind möglich. Förderfähig sind Unternehmen mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz und einer deutschen Niederlassung oder Betriebsstätte; der deutsche Standort stellt den Antrag. Deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen können begleitende Forschungsarbeiten durchführen. Die ausländische Anlage muss außerhalb von EWR und Schweiz liegen, deutsche/europäische Wertschöpfung schaffen und eine Importroute nach Deutschland umsetzen oder vorbereiten. Geplante Vorhaben müssen bis 2030 abgeschlossen werden; geförderte Anlagen sind mindestens drei Jahre nach Inbetriebnahme zweckentsprechend zu betreiben. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse; Modul 1 kann bis zu 30 Mio. Euro für Studien und Investitionskosten bereitstellen. Eine Förderung setzt unter anderem voraus, dass das Projekt ohne Förderung wirtschaftlich nicht tragfähig wäre.
Modul 2 – Begleitende Forschung
Das BMFTR unterstützt begleitende Grundlagen- und industrielle Forschung bis einschließlich TRL 3, Studien, relevante Forschungsinfrastruktur und Betreibermodelle sowie Ausbildungsmaßnahmen. Die Forschung muss ein Modul-1-Projekt begleiten. Modul-2-Vorhaben werden nur zur Antragstellung aufgefordert, wenn das verbundene Modul-1-Vorhaben ausgewählt wurde oder ein bereits laufendes Projekt aus der vorherigen Bekanntmachung begleitet wird. Nichtwirtschaftliche Forschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten erhalten; Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschung zusätzlich eine 20-Prozent-Projektpauschale erhalten. Unternehmen müssen in der Regel mindestens 50 Prozent Eigenanteil an förderfähigen Kosten tragen.
Budget- und Rechtsvorbehalt
Die Förderrunde nennt für Modul 1 einen Maximalbetrag von 30 Mio. Euro je Projekt, nicht einen garantierten Zuschuss. Die geplanten Mittel stehen unter dem Vorbehalt des Haushalts 2027; Anpassungen wegen der zum Jahreswechsel erwarteten Änderungen der Beihilfegrundlagen sind in Vorbereitung. Vor Einreichung die aktuelle Richtlinie und PtJ-Unterlagen prüfen.
Primärquellen
BMWE Förderaufruf
PtJ Modul 1
PtJ Modul 2
Förderrichtlinie
Interreg SEAS 2026: Grenzüberschreitende Förderung für KMU der blauen Wirtschaft