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Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital: bis zu 250.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben

Veröffentlicht von · AE Valley / SupraTix GmbH
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Brandenburgischer Innovationsgutschein BIG-Digital: bis zu 250.000 Euro für Digitalisierungsvorhaben

BIG-Digital fördert Beratung, Implementierung und Schulung für die Digitalisierung betrieblicher Prozesse in Brandenburg. 50 % Zuschuss, bis zu 250.000 Euro für Implementierungsprojekte.

Stand: 9. Oktober 2026

Der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG-Digital unterstützt Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg. Die Förderung umfasst Beratungs-, Implementierungs- und zugehörige Schulungsprojekte zur Digitalisierung betrieblicher Abläufe und Produktionsprozesse.

Förderumfang

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je Vorhaben gelten Höchstbeträge von 50.000 Euro für Beratung, 250.000 Euro für Implementierung und 50.000 Euro für Schulung. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Beratung und Schulung sollen grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein; Implementierungsprojekte innerhalb von zwei Jahren.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk nach EU-KMU-Definition, mit Betriebsstätte in Brandenburg. Die Ergebnisse müssen dieser Betriebsstätte zugutekommen. Höchstens zwei Vorhaben können parallel gefördert werden. Förderfähige Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich mindestens drei Jahre in der brandenburgischen Betriebsstätte zu belassen.

Verfahren und Status

Vor Antragstellung ist eine fachliche Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH vorgesehen. Der vollständige Antrag wird danach und vor Vorhabenbeginn bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht. Die ILB-Programmseite stellt einen Zugang zum Kundenportal für Antragstellende bereit. Auf den geprüften Seiten war kein verbindliches Ende der Antragstellung und keine ausdrückliche aktuelle Open/Closed-Meldung ausgewiesen; den konkreten Portalstatus und verfügbare Haushaltsmittel daher vor der Planung mit ILB/WFBB klären. Die Richtlinie datiert vom 14. Februar 2024.

Offizielle Quellen

Programmangaben zuletzt anhand der offiziellen Seiten am 9. Oktober 2026 geprüft. Verbindlich sind die Richtlinie und Angaben der Bewilligungsstelle.





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