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Austria: FFG Basisprogramm 2026 — bis zu 3 Mio. € für experimentelle Entwicklung

Veröffentlicht von · AE Valley / SupraTix GmbH
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Austria: FFG Basisprogramm 2026 — bis zu 3 Mio. € für experimentelle Entwicklung

Laufende FFG-Förderung für Unternehmensprojekte der experimentellen Entwicklung: bis zu 3 Mio. Euro je Projekt. Förderquote und Instrument sind unternehmens- und projektspezifisch. AE Valley-Passung bleibt offen, solange Antragsteller- und Projektvoraussetzungen nicht belegt sind.

Das FFG Basisprogramm 2026 unterstützt Unternehmensprojekte der experimentellen Entwicklung, die auf verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zielen. Alle Technologiefelder sind grundsätzlich angesprochen; digitale Innovationen können dazugehören. Kooperation ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.

## Förderrahmen

Die FFG nennt einen laufenden Einreichzeitraum über eCall vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 und eine maximale Unterstützung von 3 Mio. Euro je Projekt. Instrument und Förderquote hängen vom konkreten Unternehmen und Vorhaben ab. Eine pauschale Förderquote sollte daher nicht unterstellt werden.

Zu den genannten Kostenarten gehören Personal, Material, Drittleistungen, Anlagenutzung und Reisen. Antragstellende müssen ihre technische Kompetenz und Ressourcen, die Bedeutung des Vorhabens sowie die Finanzierung des Eigenanteils darstellen. Anlagen hängen von Projekt und Unternehmen ab; bei Laufzeiten über 18 Monaten ist eine detaillierte Gesamtplanung erforderlich.

## Vorhaben fördern: vorläufige Einordnung

Ein Match für AE Valley ist noch nicht bestätigt. Es fehlen belegte Angaben zur antragstellenden Rechtseinheit und ihrem Österreich-Bezug, zur Unternehmensgröße, zur technischen Neuheit und experimentellen Entwicklung, zur Verwertung, zu Kosten und Eigenfinanzierung. Daher vergeben wir keinen Fit-Score. Vor einer Antragstellung sind die aktuellen FFG-Unterlagen und die individuelle Förderungsstruktur zu prüfen.

## Quellen

[FFG Basisprogramm 2026](https://www.ffg.at/ausschreibung/basisprogramm-2026) · [Ausschreibungsunterlagen der Basisprogramme](https://www.ffg.at/content/ausschreibungsdokumente-der-basisprogramme)

Prüfstand: 9. Oktober 2026. Angaben vor Antragstellung anhand der aktuellen FFG-Dokumente erneut verifizieren.





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